… oder wie das CORONA-DESASTER AUFGEARBEITET WERDEN SOLL
27.09.2025
Enquete-Kommissionen sind vom Deutschen Bundestag oder von einem Landesparlament eingesetzte überfraktionelle Arbeitsgruppen, die umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe lösen sollen, in denen unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen. In einer Enquete-Kommission soll eine gemeinsame Position erarbeitet werden. Ziel ist es, bei Problemen zu einer Lösung zu kommen, die von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden kann.
Das Recht der „Enquete“ gehört zu den klassischen Instrumenten der Legislative, um sich unabhängig von der Exekutive umfassende Informationen über einen bestimmten Sachbereich zu beschaffen, die als Grundlage für spätere Entscheidungen dienen können. In der parlamentarischen Praxis der Bundesrepublik blieb das Untersuchungsrecht jedoch zunächst weitgehend auf die Erforschung politischer Skandale und Missstände in Untersuchungsausschüssen nach Art. 44 GG beschränkt.
Die Arbeitsergebnisse der EK haben in der Regel mittel- bis langfristige Wirkung, indem sie das Problembewusstsein für komplizierte Sachzusammenhänge schärfen. Dass der Bundestag aus den Empfehlungen einer EK konkrete Gesetzgebungsaktivitäten entwickelt, blieb deshalb eher die Ausnahme. Erschwert wird dies auch dadurch, dass der politikfeldübergreifende Ansatz der EK gewissermaßen quer zur segmentierten Organisation des Gesamtparlaments verläuft. Als Folge wird die ganzheitliche Sicht der EK bei der Umsetzung häufig wieder in die Perspektive der Fachausschüsse heruntergebrochen.
Aufarbeitung sieht anders aus!
Allein die Zusammensetzung der EK lässt erhebliche Zweifel an dem Willen zu einer echten Aufarbeitung aufkommen. Sind es doch die betroffenen Fraktionen selbst, die ihr Versagen rechtfertigen wollen, um dem Bürger überzeugend darzulegen, warum die getroffenen Maßnahmen denn gerechtfertigt waren. Allein die RKI-Protokolle lassen dieses Unterfangen ad absurdum führen. Man darf gespannt sein, wie die Bühne der EK zur unterschiedlichen Darstellung der Sachverhalte durch die verschiedenen Lager benutzt wird. Ein „Rückgängigmachen“ der Gesetzesänderungen zur Pandemiebekämpfung mit den eingearbeiteten umfassenden Durchgriffsrechten der WHO/IGV ist leider nicht zu erwarten, angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse. So liegt es an uns allen auf der Straße, ein genügend großes Bewußtsein für die tatsächlichen Sachverhalte zu schaffen und auf die individuellen Entscheidungen der Menschen zu setzen.
Nicht nur die Kriegstüchtigkeit, sondern auch die Gesetzesänderungen für die WHO/IGV-Vertragsumsetzung und die Einseitigkeit bzw. die Einschränkungen der Meinungsfreiheit lassen den Korridor einer friedlichen APO (Außerparlamentarischen Opposition) immer kleiner erscheinen.
Kriegstüchtigkeit ist kein akzeptables Ziel, sich tüchtig für den Frieden einsetzen dagegen schon.
Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.
