29.09.2024
Am 17.2.2024 beobachtet ein Rechtsanwalt aus München zufällig den Demonstrationszug von „München Steht Auf“ für Julian Assange während der „Sicherheitskonferenz 2024“.
Er sieht, daß die Polizei ganz selbstverständlich die Demonstranten filmt.
GRUNDSÄTZLICH DARF ES SOLCHE AUFNAHMEN ABER NICHT GEBEN.
https://www.drking.tv/single-post/staat-gegen-demonstrationsfreiheit (Web Archive)
Gerichtsverhandlung am Dienstag, den 01-10-2024
Ein Schwank in 2 Akten (leider in echt)
Nymphenburger Strasse 16 (U Bahn Stiglmaierplatz)
Sitzungssaal EG 22
Auszug aus der Website des BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).
Für Demonstrationen gelten strenge Voraussetzungen, die im Versammlungsgesetz des Bundes bzw. der Länder geregelt sind. Hier darf grundsätzlich keine polizeiliche Videoüberwachung stattfinden. Eine Ausnahme gilt, wenn zu erwarten ist, dass von der Demonstration erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Im Regelfall müssen also nach den oben stehenden Grundsätzen betriebene fest installierte polizeiliche Kameras ausgeschaltet werden. Denn Grundrechtstragende sollen nicht befürchten müssen, dass ihre politischen Überzeugungen staatlich registriert werden. Diese Befürchtung könnte sie nämlich von der Teilnahme an Demonstrationen und somit von der Wahrnehmung ihrer grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit abschrecken.
Wenn zu der Videoüberwachung noch die Möglichkeiten des Profiling, der Kontaktüberwachung und die Bewegungsprofile durch die neuesten softwaregestützten Überwachungssysteme hinzukommen, sind der Totalüberwachung keine Grenzen mehr gesetzt.
Freie Meinungsäußerung sieht anders aus.
Kriegstüchtigkeit ist kein akzeptables Ziel, sich tüchtig für den Frieden einsetzen dagegen schon.
Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.
