
Freiheit versprochen – beim Polizeigesetz enthalten
29.09.2026
Freiheit versprochen – beim Polizeigesetz enthalten
Wer sich als „freiheitsliebend“ und bürgernah präsentiert, muss sich besonders dann an seinen Taten messen lassen, wenn der Staat seine Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse massiv ausweitet. Genau deshalb ist das Verhalten der AfD beim neuen Bundespolizeigesetz bemerkenswert:
Beschlossen wurden unter anderem:
Biometrische Echtzeit-Erkennung per Kamera: Die Bundespolizei erhält eine Befugnis zur biometrischen Detektion in Echtzeit.
Automatisierte Verhaltens- und Bewegungsmustererkennung: Videoüberwachung kann automatisiert auf Bewegungs- und Objektmuster sowie Aufenthaltsorte ausgewertet werden, die auf Gefahren hindeuten.
Quellen-TKÜ – Überwachung verschlüsselter Kommunikation: Die Bundespolizei erhält erweiterte Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung einschließlich Quellen-TKÜ.
Handys orten und Mobilfunkgeräte identifizieren: Mobilfunkkarten und Endgeräte dürfen identifiziert und lokalisiert werden.
Verdachtsunabhängige Personen- und Taschenkontrollen: In Waffen- und Messerverbotszonen kann kontrolliert werden, ohne dass gegen die konkrete Person zuvor ein individueller Verdacht bestehen muss.
Aufenthaltsverbote bis hin zu präventiven Beschränkungen: Das Gesetz schafft erweiterte Möglichkeiten, Aufenthaltsverbote zu verhängen.
Meldeauflagen: Menschen können verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei der Polizei zu melden.
Verdeckte Überwachungsmaßnahmen und technische Ortung: Das Gesetz erweitert und systematisiert die Möglichkeiten verdeckter Datenerhebung und technischer Überwachungsmaßnahmen.
Drohnen als Kamera- und Tonsensoren: Drohnen dürfen als „mobile Sensorträger“ für Bild-, Video- und Tonaufnahmen eingesetzt werden.
Das alles betrifft unmittelbar Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung und die Freiheit, sich im öffentlichen Raum unbeobachtet zu bewegen.
Gerade deshalb fällt der Kontrast zur Freiheitsrhetorik der AfD ins Auge. Grüne und Linke dagegen – die AfD enthielt sich. Wer staatliche Eingriffe regelmäßig als Gefahr für Bürgerrechte kritisiert, muss sich die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet bei einer der weitreichendsten Erweiterungen bundespolizeilicher Befugnisse kein klares Nein folgte.
Freiheit zeigt sich nicht im Slogan. Sie zeigt sich dort, wo über konkrete staatliche Macht abgestimmt wird.
Je näher die AfD der Regierungsverantwortung kommt, desto mehr wirkt es, als werde aus der lautstarken Opposition Schritt für Schritt genau jene angepasste Regierungspolitik, gegen die sie jahrelang zu Felde gezogen ist.
Kommentiert „Klardenker“ die Abstimmungsergebnisse zur aktuellen Polizeigesetzgebung.
30.09.2026
ODEONSPLATZ
Mittwoch
ab 18:00 Uhr
Umzug Start: 18:30 Uhr
Unser Lösungsvorschlag:
Gesetze sind für alle gleich – zumindest sollten sie es ein. Übergriffigkeiten des Staates gegen seine Bürger zu verhindern war ein ursprüngliches Ziel des Grundgesetzes. Die sich immer mehr um sich selbst kreisenden Bemühungen aus Verwaltung und Parteipolitik scheinen immer weiter Früchte zu tragen und den Bürger noch weiter gläsern erfassen zu wollen. Über parlamentarische Kontrollmechanismen und richterliche Anordnungen als Voraussetzung, hört man in der Öffentlichkeit immer weniger, so dass die Vermutungen eines Überwachungsstaates weiter genährt werden. Nein zu ansatzloser Überwachung ohne demokratisch laufende Legitimierung.
Kriegstüchtigkeit ist kein akzeptables Ziel, sich tüchtig für den Frieden einsetzen dagegen schon.
Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.
