18.09.2026
Titelt Multipolar und führt aus: „Der deutsche Gesetzgeber versuche sich, so Schwab, aus diesen Beschränkungen „herauszuwinden“ – mit Verweis auf bestimmte Klauseln der Datenschutzgrundverordnung. Dort wird die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Ausnahmefällen erlaubt, etwa „aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit“. Dazu zählen der „Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren“ oder die „Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten“. Schwab warnt davor, „mit einem irgendwie gearteten öffentlichen Interesse jede Verwendung von Gesundheitsdaten mit Klarnamen“ zu „rechtfertigen“. Eine solche Argumentation würde die EU-Vorgaben zur Sekundärnutzung hinfällig machen. Dann gelte für die Politik, „dass erlaubt ist, was gefällt“. Weder Gesetzgeber noch Gesetzesanwender dürften so mit Patientendaten umgehen.“
Wir haben inzwischen das Vorgehen der Akteure der politischen Landschaft kennengelernt. Erst mit maximalen Forderungen vorpreschen und wenn sich Widerstand regt, rudert man einfach zurück. Ist der Widerstand zu groß seine Vorstellungen durchzusetzen, werden Hintertürchen genutzt, um die eigentliche Agenda doch noch durchzusetzen. Genauso fühlt sich das Vorgehen mit der Digitalisierung und dem Umgang mit der elektronischen Patientenakte an. Auf dem Weg der kleinen Schritte ist die Bequemlichkeit der auserkorenen Klientel der größte Förderer in die Transparenz des gläsernen Bürgers. Bargeld und die Datenhoheit über die eigenen Daten ist die letzte Bastion der Selbstbestimmung. Ein Staat, der in seiner Sorgfaltspflicht dem Bürger gegenüber so weit geht, schießt über das Ziel hinaus und könnte seine Machtfülle für Ziele seiner Akteure im Namen des Staates mißbrauchen. Orwells 1984 mit seinem Wahrheitsministerium, kontrollierte Massensteuerung bzw. -überwachung nach DDR und chinesischen Vorbild ermöglichen soziale Verhaltenskontrolle. Das Ende der individuellen Selbstbestimmung hin zur Konformität eines „Untertans“.
Kriegstüchtigkeit ist kein akzeptables Ziel, sich tüchtig für den Frieden einsetzen dagegen schon.
Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.
