05.09.2025
Thema: Recht mit unterschiedlichem Maß
Habeck-Werbung auf dem Siegestor
Wir erinnern uns an die Habeck-Projektion am Siegestor.
Wie die SZ berichtet:
Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Staatsanwaltschaft München I ergab, dass dort zwischenzeitlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wurde. Das Verfahren sei – fast acht Monate nach dem Vorfall – „sehr kürzlich“ eingestellt worden, weil der Tatbestand durch die Aktion nicht erfüllt worden sei, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde.
Für ein eventuelles Bußgeldverfahren wäre jetzt also wieder das KVR zuständig. „Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Vorliegen einer Strafbarkeit eingestellt hat, leitet sie die Unterlagen an das KVR weiter“, sagte eine Sprecherin der Behörde. „Wir prüfen dann, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang kennen wir den Fall nur aus der Presse.“
Dabei hatte KVR-Leiterin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) schon Anfang März auf eine Anfrage von CSU und Freien Wählern im Münchner Stadtrat hin mitgeteilt, man werde auf die Aktion am Siegestor „mit einem angemessenen Bußgeld reagieren“. Dabei werde auch eine Rolle spielen, dass „Wahlwerbung auf Denkmälern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist und dass bei der Projektion mehrere Verstöße verzeichnet wurden – gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München sowie gegen das Straßen- und Wegegesetz“.
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Wir, von München-steht-auf, hatten direkt nach Bekanntwerden des Falles einen Antrag auf beleuchtende Werbung auf dem Denkmal „Siegestor“ gestellt (gleiches Recht für Alle) mit dem Bewusstsein, dass auf Denkmälern in München keine Verschönerungen ohne Genehmigung erlaubt sind. Ob die Stadt hier konkrete Maßnahmenschritte zur Verfolgung des nicht genehmigten Falles einer Denkmalbeleuchtung einleitet bzw. die Höhe der zu erwartenden Strafe für ein Vergehen festsetzen wird, lässt uns den Fall weiterverfolgen. Derzeit scheint die „Versickerungstaktik“ in den Mühlen der Zuständigkeiten nicht nur uns zu beschäftigen. Wir bleiben dran und fragen beim KVR mal nach.
Kriegstüchtigkeit ist kein akzeptables Ziel, sich tüchtig für den Frieden einsetzen dagegen schon.
Es lebe der Frieden, die Freiheit und die Demokratie.
